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§ 1466. Ersitzungszeit. Ordentliche; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Ersitzungszeit. Ordentliche;

 

§ 1466. Das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, wird durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz ersessen.

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