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§ 1373. Auf welche Art in der Regel Sicherstellung zu leisten ist. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Auf welche Art in der Regel Sicherstellung zu leisten ist.

 

§ 1373. Wer verbunden ist, eine Sicherstellung zu leisten, muss diese Verbindlichkeit durch ein Handpfand, oder durch eine Hypothek erfüllen. Nur in dem Falle, dass er ein Pfand zu geben außer Stande ist, werden taugliche Bürgen angenommen.

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