vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1055. Der Kaufpreis muss: a) in barem Gelde bestehen; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Der Kaufpreis muss

a) in barem Gelde bestehen;

 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte