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§ 729. Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung

 

§ 729. (1) Ist eine pflichtteilsberechtigte Person durch eine letztwillige Verfügung verkürzt worden, so kann sie sich auf das Gesetz berufen und den ihr gebührenden Pflichtteil fordern.

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