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§ 706. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 706. Ein unmöglicher Anfangstermin macht die Anordnung ungültig. Ein

Seite 250

unmöglicher Endtermin gilt als nicht beigesetzt. Wenn sich der Verstorbene in der Berechnung der Zeit geirrt hat, ist die Befristung nach seinem mutmaßlichen Willen zu bestimmen.

(BGBl. I 87/2015)

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