vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 703. f) Wirkung einer möglichen aufschiebenden Bedingung (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

f) Wirkung einer möglichen aufschiebenden Bedingung

 

§ 703. Um eine unter einer aufschiebenden Bedingung zugedachte Verlassenschaft zu erwerben, muss die bedachte Person den Eintritt der Bedingung erleben und in diesem Zeitpunkt erbfähig sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte