Recht des Vermächtnisnehmers auf Sicherstellung
§ 688. In allen Fällen, in denen ein Gläubiger von einem Schuldner Sicher Seite 245stellung fordern kann, kann auch ein Vermächtnisnehmer die Sicherstellung seines Vermächtnisses verlangen.
Recht des Vermächtnisnehmers auf Sicherstellung
§ 688. In allen Fällen, in denen ein Gläubiger von einem Schuldner Sicher Seite 245stellung fordern kann, kann auch ein Vermächtnisnehmer die Sicherstellung seines Vermächtnisses verlangen.
