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§ 572. Motivirrtum (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Motivirrtum

 

§ 572. Auch wenn sich der vom Verstorbenen angegebene Beweggrund als falsch herausstellt, bleibt die Verfügung gültig, es sei denn, dass sein Wille einzig und allein auf diesem irrigen Beweggrund beruht hat.

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