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§ 530. Unanwendbarkeit auf beständige Renten. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Unanwendbarkeit auf beständige Renten.

 

§ 530. Beständige jährliche Renten sind keine persönliche Servitut, und können also ihrer Natur nach auf alle Nachfolger übertragen werden.

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