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§ 516. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 516. Bauführungen, welche nicht notwendig, obgleich sonst zur Vermehrung des Ertrages gedeihlich sind, ist der

Seite 203

Fruchtnießer nicht verbunden, ohne vollständige Entschädigung, zu gestatten.

(JGS 946/1811)

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