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§ 385. 2) durch das Finden freistehender Sachen; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

2) durch das Finden freistehender Sachen;

 

§ 385. Keine Privatperson ist berechtigt, die dem Staate durch die politischen Verordnungen vorbehaltenen Erzeugnisse sich zuzueignen.

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