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§ 28. V. Aus dem Verhältnis eines Staatsbürgers. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

V. Aus dem Verhältnis eines Staatsbürgers.

 

§ 28. Den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen.

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