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§ 14. Haupteinteilung des bürgerlichen Rechtes. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Haupteinteilung des bürgerlichen Rechtes.

 

§ 14. Die in dem bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Vorschriften haben das Personenrecht, das Sachenrecht und die denselben gemeinschaftlich zukommenden Bestimmungen zum Gegenstande.

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