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2. Bestätigung bei Zustimmung

Schrank7. AuflMärz 2023

Bestätigung Elternarbeitszeit

(§§ 15p i.V.m.15j Abs. 8 MSchG, §§ 8h i.V.m. 8b Abs. 8 VKG)

Die Inanspruchnahme einer erstmaligen Elternarbeitszeit durch Frau/Herrn ___________ für ihr/sein Kind/Adoptivkind/Pflegekind ___________, geboren am ___________, wird für die Zeit vom ___________ bis ___________ einvernehmlich bestätigt. Neue zeitliche Lage der Erbringung der Arbeitszeit: ___________

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