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1. Dienstplan-Durchrechnungsmodell7070Ohne Durchrechnungsvereinbarung kann ein 1:1-Ausgleich von Stunden nur im jeweiligen Kalendervierteljahr erfolgen (siehe Rz. 61–70 zu § 19d Ab 3b Z 1 AZG). Die Durchrechnungsvereinbarung bedarf keiner kollektivvertraglichen Ermächtigung, wenn sich die zu erbringende Arbeitszeit in den für Vollzeitbeschäftigte geltenden Einzelwochen- und Einzeltagesgrenzen bewegt, diese Grenzen also nicht überschreitet (siehe Rz. 36–37 und 50–53 zu § 19d AZG). Besteht eine kollektivvertragliche Durchrechnungsbestimmung, ist diese auch auf Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich anwendbar; insoweit können die vorher erwähnten Grenzen bis zu den kollektivvertraglich geöffneten Grenzen überschritten werden, allerdings nur bei Einhaltung der kollektivvertraglichen Bedingungen.

Schrank7. AuflMärz 2023

Teilzeitvereinbarung

Das Ausmaß der Teilzeit beträgt ___________ Stunden pro Woche.Diese Teilzeit-Normalarbeit wird im Rahmen eines Durchrechnungszeitraumes7171Je nach Grund und Bedarf der Schwankungsbreite ist der Durchrechnungszeitraum als Mehr- oder Vielfaches von Wochen zu wählen. Soweit es des Kollektivvertrages wegen der Überschreitung der direktgesetzlichen Normalarbeitszeitgrenzen in Einzelwochen oder an Einzeltagen bedarf, sind auch die allenfalls engeren kollektivvertraglichen Grenzen des Durchrechnungszeitraumes zu beachten. Bei Fehlen einer längeren kollektivvertraglichen Zulassung ist zu beachten, dass für Plussalden jeweils zum Ende von jeweils drei Monaten gemäß OGH dennoch die gesetzlichen Mehrarbeitszuschläge von 25% anfallen und fällig sind (während die Grundstundenlöhne im Durchrechnungssystem bleiben). von jeweils ___________ Wochen erbracht, beginnend ab ___________

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