Über das monatliche Grundgehalt von € _________ (i.S.v. Pkt. _________ des Dienstvertrages bzw. Dienstzettels) hinaus werden Mehrarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit, Rufbereitschaften und außerhalb der Normalarbeitszeit liegende Dienstreisezeiten durch ein Mehrleistungs- bzw. Überstundenpauschale im Ausmaß von € _________ monatlich62/im Ausmaß von durchschnittlich ___________ Wochenstunden63/12 mal jährlich abgegolten.
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