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Vorarlberg

Schrank7. AuflMärz 2023

Verordnung des Landeshauptmannes von Vorarlberg über die Ladenöffnungszeiten an Werktagen

LGBl. Nr. 34/2003 i.d.F. 2005/50

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2 und 4, 5 Abs. 2 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:

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