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Oberösterreich (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe

LGBl. 1986/28

Auf Grund des § 13 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird nach Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen verordnet:

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