Öffnungszeiten-Verordnungen der Länder1
Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch für Arbeitnehmer
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 29. April 1997, mit der Ausnahmen von der Sonntagsruhe und von der Feiertagsruhe festgelegt werden (Burgenländische Sonn- und Feiertagsruhe-Verordnung 1997)2