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Öffnungszeiten-Verordnungen der Länder (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Öffnungszeiten-Verordnungen der Länder11Siehe vorweg den Text des ÖffnungszeitenG (S. 862 ff.) sowie die Kommentierung zu § 12 ARG.

Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe auch für Arbeitnehmer

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 29. April 1997, mit der Ausnahmen von der Sonntagsruhe und von der Feiertagsruhe festgelegt werden (Burgenländische Sonn- und Feiertagsruhe-Verordnung 1997)22Diese ARG-Verordnung gilt im Wege des § 32 Abs. 2 ARG bis zur Erlassung einer VO nach dem Öffnungszeitengesetz weiter. Soweit zu sehen, bestehen im Burgenland bisher für bestimmte Einzeltage in einzelnen Orten jeweils Anlassfall-Öffnungszeitenverordnungen neben der Bgld. Ladenöffnungszeitenverordnung 2004.

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