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§ 19g (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.

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Diese relative Unabdingbarkeit der vertragsrechtlichen Bestimmungen entspricht dem allgemein gesetzesüblichen Arbeitsvertragsrechtsstandard.

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