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§ 1a (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Soweit im Folgenden nicht Anderes bestimmt wird, können Regelungen, zu denen der Kollektivvertrag nach diesem Bundesgesetz ermächtigt ist, durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden, wenn

der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt, oder

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