Kommentare
AHG Amtshaftungsgesetz: Praxiskommentar, Ziehensack
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 10 AHG (Ziehensack)
Ziehensack
2. Aufl
Dezember 2022
§ 10. (1)
Der beklagte Rechtsträger hat
den Rechtsträgern, die er nach § 1 Abs 1 und
den Organen, die er für den Rückersatzanspruch für haftbar erachtet,
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 10 AHG
Entscheidung des Vorprozesses
Folgeprozess
notwendige Elemente
rechtshemmende Einreden
rechtsvernichtende Einreden
unbeschränktes rechtliches Gehör
Vorprozess