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XI. Haftungsbestimmungen des hoheitlichen Bereiches außerhalb des AHG (Ziehensack)

Ziehensack2. AuflDezember 2022

XI. Haftungsbestimmungen des hoheitlichen Bereiches außerhalb des AHG

A. Art 5 EMRK, StEG, PolBEG und MBG

Schmerzengeld

Verdienstentgang

3764
Im Fall rechtswidriger Haftverhängung können bei vorliegenden sonstigen Voraussetzungen des Amtshaftungsrechtes61456145Insb rechtswidrige und schuldhafte Schadenszufügung durch ein Organ des Rechtsträgers. Ansprüche geltend gemacht werden. Diese umfassen in erster Linie Schmerzengeld für die Dauer der erlittenen Haft, uU aber auch Verdienstentgang für die Zeit der Haft und eine allenfalls daran anknüpfende Abschiebung.

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