XI. Haftungsbestimmungen des hoheitlichen Bereiches außerhalb des AHG
A. Art 5 EMRK, StEG, PolBEG und MBG
Schmerzengeld
Verdienstentgang
Im Fall rechtswidriger Haftverhängung können bei vorliegenden sonstigen Voraussetzungen des Amtshaftungsrechtes6145 Ansprüche geltend gemacht werden. Diese umfassen in erster Linie Schmerzengeld für die Dauer der erlittenen Haft, uU aber auch Verdienstentgang für die Zeit der Haft und eine allenfalls daran anknüpfende Abschiebung.