Beim vorliegenden Kommentar zum AHG handelt es sich um ein Werk „Aus der Praxis für die Praxis“. Im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Autors als ständig einschreitender beruflicher Parteienvertreter im Amtshaftungscausen – nämlich als Prokuraturanwalt der Finanzprokuratur in Wien – wurde auch den zahlreichen praktischen Fragen bei der Abwicklung von Amtshaftungsansprüchen und insbesondere Verfahrensfragen Raum gegeben. Bisherige Kommentierungen konnten notwendigerweise auf Grund der beruflichen Stellung der Autoren (Vrba, Zechner und Schragel waren als Richter tätig, die letzteren beiden sogar beim Höchstgericht) eine Schilderung und Kommentierung des Amtshaftungsrechtes „nur“ aus dem Blickwinkel der Justiz bzw des Rechtswissenschaftlers (idR Zivilrechtsprofessor [etwa im Falle Maders, Kommentator im Schwimann-Komm zum ABGB]) geben. Die bislang fehlende Perspektive des beruflichen Parteienvertreters wurde dadurch nicht immer genügend berücksichtigt. Insbesondere im Hinblick auf das Fehlen der Folgeauflage von Vrba/Zechner, Kommentar zum AHG (1983) erschien es dem Verlag wie dem Autor ein wesentliches Bedürfnis, die dadurch bestehende Lücke zu füllen.