zu § 17 - Messen und messeähnliche Veranstaltungen (Lutz/Heilegger/Dunst)
Lutz/Heilegger/Dunst6. LfgFebruar 2022
Messen und messeähnliche Veranstaltungen
(1) Werden Messen oder messeähnliche Veranstaltungen durchgeführt, dürfen Arbeitnehmer auch während der Wochenend- und Feiertagsruhe mit Arbeiten beschäftigt werden, die