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Zu § 7 -- Ablöseverbot (Drs)

Drs11. LfgFebruar 2019

Ablöseverbot

 

(1) Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.

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