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XIV. Gebühren für Rechtsgeschäfte? (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

XIV. Gebühren für Rechtsgeschäfte?

Rechtsgeschäftsgebühren

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Eine Einräumung von Baurechten oder Baurechtswohnungseigentum wird vom taxativen Katalog gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte nach § 33 Gebührengesetz (GebG) nicht erfasst und löst somit nicht Rechtsgeschäftsgebühren nach § 33 GebG aus.

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