Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG
§ 1. Als Leistung wird nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ein Bonus für Väter während der Familienzeit gewährt.
Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG
§ 1. Als Leistung wird nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ein Bonus für Väter während der Familienzeit gewährt.