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§ 17a MaklerG (Humpel/Michtner)

Humpel/Michtner4. AuflApril 2022

Ministerialentwurf

 

   § 17a. (1) Wenn ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren.

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