vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 HeizKG (Horvath)

Horvath4. AuflApril 2022

§ 15. Aufteilungsschlüssel (§§ 9 bis 13) sind bei Festsetzung durch das Gericht von Amts wegen, sonst, sofern die Unterschrift des betreffenden Liegenschaftseigentümers öffentlich beglaubigt ist, auf Antrag des Abgebers oder auch nur eines Abnehmers im Grundbuch ersichtlich zu machen.

Fassung BGBl I 2021/101

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte