Kommentare
Privatstiftungsgesetz: Kommentar, Arnold
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 35 PSG (Arnold)
Arnold
4. Aufl
Februar 2022
§ 35. (1)
Die Privatstiftung wird aufgelöst, sobald
die in der Stiftungserklärung vorgesehene Dauer abgelaufen ist;
über das Vermögen der Privatstiftung das Konkursverfahren eröffnet worden ist;
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 35 PSG