vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 23 PSG (Arnold)

Arnold4. AuflFebruar 2022

§ 23. (1) Der Aufsichtsrat muß aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte