vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 PSG (Arnold)

Arnold4. AuflFebruar 2022

§ 4. Der Privatstiftung muß ein Vermögen im Wert von mindestens 70 000 Euro gewidmet werden.

Gesetzestext idF BGBl I 2001/98

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte