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zu § 22 - Amtshilfe

Stögerer/Tropper3. LfgJuni 2019

Amtshilfe

 

Über Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 1071/09 und Art. 11 Verordnung (EG) Nr. 1072/09 hinausgehende gegenseitige Amts- und Rechtshilfeabkommen bleiben aufrecht.

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