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zu § 19c - Grundqualifikation und Weiterbildung in Österreich

Stögerer/Tropper3. LfgJuni 2019

Grundqualifikation und Weiterbildung in Österreich

 

(1) Lenker, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, haben die Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation in Österreich abzulegen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

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