Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr (Zusatzabkommen von Guadalajara)
(Übersetzung)
Dieses Abkommen war das zeitlich letzte, das von Österreich im Rahmen des so genannten „Warschauer Systems“ ratifiziert wurde. Es ist als Ergänzung zum Warschauer Abkommen bzw zum Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls zu sehen. Mit diesem Abkommen wird der Begriff des „ausführenden Luftfrachtführers" im Gegensatz zum „vertraglichen Luftfrachtführer“ eingeführt und die Geltung des Warschauer Abkommens auf das Verhältnis zum ausführenden Luftfrachtführer erweitert. Dem Abkommen kommt im Bereich der Personenbeförderung mehr Bedeutung zu als im Bereich der Güterbeförderung.
