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Gesetz, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt (dRGBl. S 868/1898 in der Fassung BGBl. Nr. 10/1991)

Schütz/Schärmer/Miskovez/Reiter-Werzin10. LfgFebruar 2018

Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.

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