Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch in Unternehmensgesetzbuch umbenannt wird … (Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG), BGBl. Nr. 120/2005 idF BGBl. I Nr. 107/2017)
Das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist mit Wirkung vom 31. 12. 2006 (mit Übergangsfristen) an die Stelle des vormaligen Handelsgesetzbuches (HGB) getreten. Das UGB regelt wie das vormalige HGB wesentliche Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie z.B. den Unternehmerbegriff, das Firmenrecht und bestimmte Aspekte des Transportrechts. Der Unternehmerbegriff wurde neu definiert, an die Stelle des Kaufmanns tritt der „Unternehmer".
