Wenn auch das Transportrecht keine vom Gesetzgeber vorgegebene durchgehende Systematik aufweist, sondern vielmehr einen Jahrhunderte dauernden Wildwuchs darstellt, haben die juristische Methodik und die Praxis brauchbare Teilsysteme entstehen lassen, die zum Teil auf den Transportmittel bedingten Sonderrechten (siehe oben „3.1 Sonderrechte“) aufbauen:
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