Eine allgemein gültige Definition des Begriffes Transportrecht gibt es nicht. Je nach Bedarf wird dieser Begriff auf bestimmte Art und Weise definiert und in seiner denkbaren Vielfalt eingegrenzt.
2.1 Positive Abgrenzung
Positiv für die Zwecke dieses Abschnitts umfasst das Transportrecht den Gütertransport und zwar die zivilrechtlichen Aspekte
