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zu § 24 LSD-BG (F. Schrank)

F. Schrank2. AuflNovember 2021

§ 24. (1) Die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 letzter Satz11Fassung 8. Novelle BGBl I 2021/174 per 1. 9. 2021. und 3 VStG für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes wird erst rechtswirksam, nachdem

bei der Zentralen Koordinationsstelle durch Arbeitgeber im Sinne §§ 3 Abs 2, 8 Abs 1 oder 19 Abs 1, durch einen Beschäftiger im Sinne des § 19 Abs 1 letzter Satz oder durch Überlasser mit Sitz im Ausland, oder

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