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zu § 14 LSD-BG (Lindmayr)

Lindmayr2. AuflNovember 2021

§ 14. (1) Stellt der zuständige Träger der Krankenversicherung im Rahmen seiner Tätigkeit fest, dass

der Arbeitgeber einem dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer oderder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der seinen gewöhnlichen Arbeitsort in Österreich hat, ohne dem ASVG zu unterliegen, oder

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