Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz stellt die zentrale Verfahrensnorm des öffentlichen Rechts dar – auch wenn zahllose materienrechtliche Bestimmungen Sonderregeln vorsehen.
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz stellt die zentrale Verfahrensnorm des öffentlichen Rechts dar – auch wenn zahllose materienrechtliche Bestimmungen Sonderregeln vorsehen.