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§ 6. - Öffentlichrechtliche Bestimmungen

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Öffentlichrechtliche Bestimmungen

 

Durch Vorschriften des öffentlichen Rechtes, nach denen die Befugnis zur unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht ist, wird die Anwendung dieses Gesetzbuchs nicht berührt.

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