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StGB - Strafgesetzbuch: Praxiskommentar, Birklbauer ua
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zu § 321f StGB (Messner)
Messner
1. Lfg
Dezember 2017
(1)
Wer im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt
Gift oder vergiftete Kampfmittel verwendet,
biologische oder chemische Kampfmittel verwendet oder
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§ 321f StGB