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zu § 278a StGB (Schwaighofer)

Schwaighofer1. LfgDezember 2017

Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

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