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§ 270 StGB (Schwaighofer)

Schwaighofer2. AuflJänner 2025

Tätlicher Angriff auf einen Beamten

 

(1) Wer einen Beamten während einer Amtshandlung (§ 269 Abs. 3) tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

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