vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 128 StGB (Birklbauer)

Birklbauer1. LfgDezember 2017

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht

während einer Feuersbrunst, einer Überschwemmung oder einer allgemeinen oder doch dem Bestohlenen zugestoßenen Be

Seite 740

drängnis oder unter Ausnützung eines Zustands des Bestohlenen, der ihn hilflos macht,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte