Kommentare
StGB - Strafgesetzbuch: Praxiskommentar, Birklbauer ua
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 52a StGB (Seiler)
Seiler
1. Lfg
Dezember 2017
(1)
Wird ein Rechtsbrecher, der wegen einer strafbaren Handlung
gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder
gegen Leib und Leben oder die Freiheit, wenn diese Handlung begangen wurde, um sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen,
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 52a StGB