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§ 36 StGB (Seiler)

Seiler2. AuflJänner 2025

Verhängung von Freiheitsstrafen über Personen unter einundzwanzig Jahren

 

Für eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gelten die in § 19 JGG vorgesehenen Strafdrohungen.

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